Vermischtes / Monheim, 15.10.2021

Wahl des Kirchenvorstands und Pfarrgemeinderats

Die Briefwahl kann bis zum 27. Oktober beantragt werden.

 

6. und 7. November 2021

Am 6. und 7. November 2021 findet die Wahl des Kirchenvorstands (KV) sowie des Pfarrgemeinderats (PGR) in der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon und Dionysius in Monheim statt. Die Wahlperiode des PGR beträgt vier Jahre, die des KV sechs Jahre. Aufgrund der Corona-Situation haben diesmal die Katholiken die Möglichkeit, von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Diese kann ab sofort mit einer in den Kirchen St. Gereon oder St. Dionysius bzw. in den beiden Pastoralbüros in Monheim, Franz-Boehm-Straße 6, oder in Baumberg, von-Ketteler-Straße 12, ausliegenden gelben Postkarten bis spätestens 27. Oktober 2021 beantragt werden. Auch in der nächsten Pfarrbriefausgabe, die in den nächsten Tagen erscheint, ist ein Briefwahlantrag eingearbeitet, der in den Büros eingereicht werden kann. Neben der Briefwahl besteht selbstverständlich am Wahlwochenende auch vor und nach den jeweiligen Heiligen Messen die Möglichkeit der persönlichen Wahl.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag des PGR das 14. Lebensjahr – bei der KV-Wahl das 18. Lebensjahr – vollendet, ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben, aber auch solche, die außerhalb des Seelsorgebereiches wohnen, wenn sie aktiv am kirchlichen Leben im Seelsorgebereich Anteil nehmen. Aus diesem Grund können Jugendliche von 14 bis 17 Jahren nur die Briefwahl für die PGR-Wahl beantragen. Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt ab dem 20. Oktober 2021. Der KV ist der rechtliche Vertreter der Kirchengemeinde. Er verantwortet die finanziellen, personellen und baulichen Angelegenheiten und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Kurzum: Er sorgt für die materiellen Voraussetzungen des caritativen und pastoralen Engagements der Gemeinde.

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