Corona: Die neue Schutzverordnung
Seit Mittwoch gilt eine aktualisierte, verschärfte Fassung der Coronaschutzverordnung in NRW.
Zum Nachlesen
Kontrollen der Kontaktbeschränkungen zuhause soll es übrigens über Weihnachten nicht geben. „Es wird keine Stichproben unter Weihnachtsbäumen geben”, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntag nach der Bund-Länder-Konferenz. Man könne aber „da ansetzen, wo der Verdacht besteht, dass eklatant gegen Regeln verstoßen wird”. Hier kann man die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung nachlesen:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf
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